Das neue Schweizer Datenschutzrecht für Arztpraxen und Spitäler
13. September 2023
Wichtige Änderungen
Dieser Beitrag soll die praktischen Auswirkungen der neuen Regelungen im Kontext von Arztpraxen und Spitälern beleuchten. Beachten Sie, dass während die Neuerungen auf schweizerischer Ebene angesiedelt sind, auch eine Anwendung der DS-GVO möglich ist, insbesondere wenn um ausländische Patienten geworben wird.
Das neue schweizerische Datenschutzgesetz, welches eine Aktualisierung des Gesetzes aus dem Jahr 1992 darstellt, nimmt insbesondere Rücksicht auf technische und gesellschaftliche Veränderungen. Es strebt zudem eine verbesserte Konformität mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an. Für Arztpraxen und Spitäler resultieren daraus erhöhte Anforderungen und Rechtsrisiken.
Erweiterung des Datenschutzrahmens
Biometrische und genetische Daten werden nun als besonders schützenswert eingestuft.
Datenschutz durch Technik
Technische und organisatorische Maßnahmen müssen implementiert werden.
Minimale Datenverarbeitung
Die Verarbeitung der Daten sollte auf das notwendige Minimum beschränkt werden.
Transparenz
Ein Verzeichnis der Datenbearbeitungstätigkeiten ist erforderlich.
Meldepflicht und Strafen
Bei Datenschutzverletzungen besteht eine Meldepflicht, und die Strafbestimmungen werden verschärft.
Administrative Herausforderungen
Für die Implementierung und Einhaltung des neuen Gesetzes ist ein erheblicher administrativer Aufwand erforderlich. Beispielsweise sind Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) und ein Bearbeitungsverzeichnis nun notwendig.
Rechtsrisiken
Die Rechtsrisiken steigen aufgrund der erweiterten Kompetenzen der Aufsichtsbehörde. Strafbestimmungen können Geldbußen bis zu 250.000 Franken nach sich ziehen.
Kantonalrechtliche Überlegungen
Arztpraxen und Spitäler müssen auch prüfen, ob kantonales Datenschutzrecht Anwendung findet, besonders wenn sie kantonale Aufgaben wahrnehmen.
Elektronisches Patientendossier (EPD)
Für das EPD ergeben sich keine großen Änderungen, da es bereits spezialgesetzlich geregelt ist.
Fazit
Für Arztpraxen und Spitäler empfiehlt sich eine umfassende Überprüfung der bestehenden Datenschutzerklärungen und -richtlinien. Zudem sollte die Einhaltung der neuen Bestimmungen kontinuierlich überwacht und dokumentiert werden, um etwaige Rechtsrisiken zu minimieren.
Für weitergehende rechtliche Beratung empfehlen wir, sich an unsere im Bereich Datenschutzrecht spezialisierte Rechtsanwältin Eva Wille/Zürich zu wenden